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HETTENSEN
-
Landkreis Northeim



Blick auf Hettensen und die Bramburg (1963)
Foto: Heidrun Wellhausen





Zur Geschichte unseres Dorfes


Am Fuße der Bramburg, ca. 17 Kilometer nordwestlich der Universitätsstadt Göttingen, liegt in einer Talsenke die Ortschaft Hettensen, die seit der Verwaltungs- und Gebietsreform im Jahre 1974 zur Stadt Hardegsen im Landkreis Northeim gehört.

Die Anfänge des Ortes gehen auf das Jahr 952 n.Chr. zurück, wie aus dem Text des Urkundenbuches des Eichsfeldes I, Nr. 10, vom 26. Juni 952 hervorgeht:

„Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit Otto, König von Gottes Gnaden. Es mögen wissen alle Getreuen in Christo, die gegenwärtigen sowohl wie die künftigen, daß wir mit einem uns werten Lehnsmann, Billing genannt, einen Gütertausch vorgenommen haben, und zwar derart, daß er von uns aus unserem Eigentum die unten benannten Orte empfängt, nämlich die Mark Osmünde b. Halle mit zwei Gehölzen, deren eines innerhalb ihrer Grenzen, das andere aber außerhalb liegt, und die Mark Trotha b. Halle mit dem Kastell Groitsch b. Halle und die Mark Gutenberg b. Halle; ferner Steibach b. Bibra in der Mark Scheidungen zugleich mit einem Walde, der eben aus der Mark Scheidungen zu dem genannten Steinbach zugezogen und mit ihm vereinigt ist. Dazu auch die Mark Brachstedt b. Halle und die Mark Oppin bei Halle mit Weiden, bebauten und unbebauten Äckern, Gewässern und Wasserläufen und allem Zubehör der vorgenannten Orte.
Wir aber erhalten dafür tauschweise von ihm Desingerode, Hettensen und Harste mit allem Zubehör dieser Orte. Damit aber unsere Zustimmung zu diesem Tausch fest und unverbrüderlich auf die Dauer gelte, haben wir gegenwärtige Verfügung ausfertigen lassen und mit eigener Hand vollzogen.
Zeichen allergnädigsten Königs Otto. Ich, Kanzler Liudolf, habe für den Erzkaplan Bruno beglaubigt. Merseburg. Glück zu! (Siegel)“


Originaltext der Tauschurkunde vom 26. Juni 952
(Auszug aus dem Urkundenbuch des Eichsfeldes)



Die Ursprünge unserer Ortschaft sind in der feuchten Talaue um die ehemalige Mühle [Hof Falke] zu suchen. Später wurde aufgrund der Feuchtigkeit und steter Hochwassergefahr am so genannten Wemmelhof (Wemmen-Hof) [zwischen Lödingser Straße und Bornbreite] gesiedelt, wo auch der damalige Ortskern zu suchen ist.

Dort haben zuerst die Kirche (mit Friedhof) und das Schulgebäude gestanden. Wegen Baufälligkeit musste das Gotteshaus im Jahre 1790 abgebrochen werden.

Drei Jahre später wurde am heutigen Standort eine neue Kirche in Fachwerkbauweise errichtet. Zeitgleich baute der Lehrer und Zimmermann Kuhlemann am Fuße des Kirchberges ein neues Schulhaus, das heute noch stehende ehemalige Bierkampsche und Heesesche Wohnhaus.

Im Jahre 1910 schließlich konzipierte und erstellte man für 30.000 Goldmark ein neues Schulgebäude, damals eines der modernsten im Kreisgebiet. Nach Auflösung der Schule im Jahre 1974 und späterem Umbau beherbergt dieses Gebäude heute die Kindertagesstätte, den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr sowie Dorfgemeinschaftseinrichtungen.



Der Wemmelhof

In der alten Kirchenrechnung von 1801 wird der Bereich des Wemmelhofes mit 'Kirchhöfe und Wehmenhäuser' bezeichnet.
An dieser Stelle lag, mitten im Dorfe, der alte Meierhof und daneben stand auf dem alten Friedhof die erste Kirche des Ortes (erbaut 1639) sowie das alte Pfarrhaus mit dem Pfarrhof. In einer Akte von 1683 wird erwähnt, dass die Plätze des Pfarrhofes, nachdem die Pfarre mit Ellierode zusammengelegt war, gegen 'Pfahl-, Hof- und Pfennigzins' "zu Bauplätzen ausgethan sind", das waren die so bezeichneten Wehmenhäuser.

Die Bauplätze am Rande des Kirchhofes hießen die 'Kirchhöfehäuser'; auch diese zahlten "Pfahl-, Hof- und Pfennigzins" an die Kirche. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist der Zins durch Geldabfindung abgelöst worden.

Nachdem man im Jahre 1797 die alte Kirche abgerissen hatte und der Friedhof geschlossen war, wurden dort weitere Häuser gebaut.

Im selben Jahr ist der neue (kirchliche) Friedhof [Bramburgstraße 4-8] am Westausgang des Dorfes direkt neben der gerade fertig gestellten Kirche [Bramburgstraße 2] angelegt worden. Das Kirchengebäude wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg (1946/47) durch den Anbau einer Küsterwohnung und eines Gemeinderaumes erweitert.

Noch heute zeugt die relativ enge Bebauung in dem Bereich zwischen Lödingser Straße und Bornbreite von der ursprünglichen Gestalt des Ortsbildes.
Dort, wo jetzt die Landesstraße verläuft, haben bis 1980 weitere Wohnhäuser auf dem Wemmelhof gestanden. Eine Fotographie dieser Gebäude ist unter dem Link 'Wohnhäuser' zu sehen.




Frühere Bezeichnungen der Ortschaft


Jahr
Bezeichnung
952
Hitdeshusen
953
Hiddeshusi
1010
Hiddesen
1055
Hiddenhusen
1071
Hatenhusen
1318
Heddenhosen
1363
Heddenhusen
1588
Heddensen
1594
Heddehusen
1596
Heddensen
1683
Heddense



Aus den zahlreichen urkundlichen Erwähnungen des Ortes kann mit Bestimmtheit festgestellt werden, dass dieser Ortsname zu den zahlreichen Namen gehört, die mit dem Grundwort -hausen gebildet wurden.

In einer sehr ausführlichen Untersuchung stellt W. Flechsig heraus, dass die niederdeutsche Form -husun oder -huson [Dativ, Pluralform] in der Landschaft Göttingen-Grubenhagen "bei den Häusern" bedeutet. Diese Bezeichnung macht also deutlich, dass eine Mehrzahl von Gebäuden bereits vorhanden war, als die mit diesem Grundwort gebildeten Ortsnamen zum ersten Male erwähnt wurden.

War nur ein Einzelhof oder -gebäude gemeint, verwandte man dagegen folgerichtig das Grundwort im Singular. Die Dativform lautete im frühen Mittelalter -husi.



* * * * * * * * * * * *



Bevölkerungsentwicklung der Ortschaft Hettensen


Einwohnerverzeichnis Heddenhusen (Auszug)
[Schatz- und Bederegister des Gerichts Hardegsen von 1448]



* * * * * * * * * * * *



Fortschreibung der Einwohnerzahl

(VZ = Erhebung einer Volkszählung)


1689
193 Einwohner
1807
332 Einwohner
1813
290 Einwohner
1821
346 Einwohner
1848
427 Einwohner
1871
434 Einwohner
1875
416 Einwohner
1880
428 Einwohner
1885
439 Einwohner
1890
432 Einwohner
1895
444 Einwohner
1900
439 Einwohner
1905
467 Einwohner
1910
500 Einwohner
1918
518 Einwohner
1919
530 Einwohner
1925
513 Einwohner
1933
510 Einwohner (VZ)
1939
534 Einwohner (VZ)
1946
1.061 Einwohner (VZ)
1948
934 Einwohner
1950
931 Einwohner (VZ)
1955
874 Einwohner
1956
813 Einwohner (VZ)
1957
795 Einwohner
1958
795 Einwohner
1959
781 Einwohner
1960
749 Einwohner
1961
788 Einwohner (VZ)
1966
808 Einwohner
1970
795 Einwohner (VZ)
1974
753 Einwohner
1978
780 Einwohner
1982
812 Einwohner
1986
822 Einwohner
1990
832 Einwohner
1995
857 Einwohner
2001
796 Einwohner
2002
788 Einwohner
2003
844 Einwohner
2004
855 Einwohner
2005
857 Einwohner
2006
854 Einwohner
2007
842 Einwohner
2008
827 Einwohner
2009
811 Einwohner
2010
755 Einwohner
2011
765 Einwohner
2012
779 Einwohner
2013
766 Einwohner
2014
759 Einwohner
2015
749 Einwohner
2016
747 Einwohner
2017
747 Einwohner




Bedingt durch Flucht und Vertreibung nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges hat nicht nur die Einwohnerzahl der Gemeinde zugenommen, sondern es wurden für die Heimatvertriebenen auch Siedlungsflächen im Bereich der Wiesenstraße und des Nordringes zur Verfügung gestellt. Weiterhin errichtete die politische Gemeinde aufgrund der Wohnungsnot zwei Mehrfamilienhäuser im Mühlenweg, den so genannten 'Neubau' und das 'Waldhaus'. Bis zu 18 Familien aus Schlesien und Ostpreußen, die ihr gesamtes Hab und Gut in den Ostgebieten verloren hatten, fanden während der Nachkriegszeit im 'Neubau' eine Wohnung.

Im Jahre 1946 lebten nach den Erhebungen der offiziellen Volkszählung in unserer Gemeinde 301 Heimatvertriebene, im Jahre 1950 waren es 334 und im Jahre 1956 genau 283 Vetriebene. Bei der Zählung des Jahres 1961 wohnten 218 Personen im Ort, die ihre Heimat bedingt durch den Krieg hatten verlassen müssen, nun aber hier sesshaft geworden waren.

Die Erwerbsmöglichkeiten der Hettenser Bevölkerung lagen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hauptsächlich im Anbau des Flachses und seiner Verarbeitung. Der Flachs als Rohstoff für Wäsche und Textilien [Leinen] spielte in jener Zeit eine gewichtige Rolle. Zur Gewinnung der Fasern waren im sumpfigen Gebiet der Ramke [direkt an der Grenze zur Gemarkung Lödingsen, südlich des Friedhofes, in Nähe der heutigen Wassergewinnungsanlage] so genannte Flachs-Rottekuhlen angelegt.

Unser Wappen symbolisiert die beiden wesentlichen Erwerbsbereiche der Einwohnerschaft: Einmal versorgte sich ein Großteil der Bewohner durch landwirtschaftliche Tätigkeit -insbesondere Lohnarbeit auf dem Rittergut- [Weizen-Ähre], zum anderen boten die im Jahre 1855 auf der Bramburg eröffneten drei Basaltsteinbrüche zahlreichen Menschen eine neue Erwerbsquelle [zwei Schlägel als Werkzeug der Steinarbeiter]. Bis zu 100 'Bramburger', wie sich die Arbeiter des Basaltsteinbruches nicht ohne Stolz selbst nannten, haben ihren Lebensunterhalt durch die gefährliche und körperlich anstrengende Tätigkeit im Steinbruch sowie durch Nebenerwerb in der Landwirtschaft bestritten. Dies behielt bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts hinein Gültigkeit.

Danach änderte sich durch modernere Produktionsverfahren und andere Materialverwendung im Straßenbau der Arbeitskräftebedarf im Steinbruch. Die durch diesen Wandel frei gesetzten 'Bramburger' orientierten sich um und pendelten insbesondere nach Göttingen, wo sich in Handel und Industrie sowie in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes neue Erwerbsmöglichkeiten auftaten.

Wie bereits oben angeführt, spielt die Nebenerwerbslandwirtschaft in der Gemeinde heute fast gar keine Rolle mehr. Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist aber auch die Anzahl der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe stark zurückgegangen. Die Flächen der Hettenser Feldmark werden heute in erster Linie nur noch durch zwei örtliche Vollerwerbsbetriebe sowie einen Betrieb aus der Nachbargemeinde Lödingsen bewirtschaftet.

~ ~ ~ ~ ~

Schulleiter Heinrich Huß berichtet im Jahre 1931 über die Beschäftigung und die Erwerbsmöglichkeiten der Hettenser Bevölkerung in einem Anhang zur Schulchronik:

"Die Einwohner von früher waren nur auf Flachsbau, Leinenweberei und Tagelohn nach aussen angewiesen, weshalb Hettensen ein sehr armseliges Dorf war. Durch die in Betrieb genommenen Basaltsteinbrüche ist die Lage der Bewohner besser situiert worden, da ein großer Teil derselben den nötigen Unterhalt durch die Bearbeitung der Steine zu Pflastersteinen findet, andere sind Tagelöhner auf dem Gute und die wenigen Bauern nähren sich dürftig vom Ackerbau, welcher wegen des sterilen Bodens nicht sehr lohnend ist. Als Nebenerwerb kommt noch das Verfahren der Basaltsteine nach dem Bahnhofe Nörten in Betracht."







Altersstruktur der Bevölkerung

- Stand: Dezember 2018 -


0-9 Jahre
85 Personen
~ 11,4 %
10-21 Jahre
157 Personen
~ 21,0 %
22-59 Jahre
313 Personen
~ 41,9 %
60-100 Jahre
192 Personen
~ 25,7 %
Gesamt
747 Personen
100,0 %




Hettensen im Jahre 2002
Foto: Rainer Glahe







Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17. November 1951
- Verleihung des Wappens an die Gemeinde Hettensen -





Neben Bürgermeister Hermann Ische
und den Ratsherren Benno Schramm, Hermann Glahe, Karl Heese,
August Kreitz, Albert Ahlborn, Karl Poppe, Heinrich Friedrichs, Karl Bornträger
nahmen als Gäste an der Sitzung teil:
Landrat Gerlach, Oberkreisdirektor Michel, Kreisoberinspektor Nolte, Kreisheimatpfleger Könecke,
Amtsgerichtsrat Zahn, Stadtdirektor Fischer sowie Baumeister Gloth







Bau der Wasserleitung

Aufzeichnungen von Schulleiter Joh. Heinrich Huß aus dem Jahre 1931


"Die Wasserversorgung geschah in Hettensen von alters her durch einige Brunnen, die Quellwasser aus oberen Schichten führten, einem tief gelegenen Brunnen bei Poppen's Hause [Bramburgstraße 3] und im Uebrigen wurde in den meisten Haushaltungen das Wasser aus der Schwülme im Haushalte und zum Viehtränken verbraucht.

Dass dieses nicht immer einwandfrei war, zeigte sich im Jahre 1902, wo in mehreren Familien Typhus ausgebrochen war. Sämtliche Kranke wurden auf Anordnung des Kreisarztes in die Klinik nach Göttingen gebracht. Die Kranken sind dann dort als geheilt wieder entlassen. Die Ursache sollen schlechte Wasserverhältnisse gewesen sein. Deshalb trat man einer Frage wegen Bau einer Wasserleitung näher. Die Kosten waren jedoch ziemlich hoch, so dass anfangs keine Meinung dafür herrschte. Auf energisches Treiben des Kreisarztes blieb aber die Lösung der Wasserfrage im Fluss.

In Aussicht genommen wurde die Casperquelle unterhalb der Bramburg in der Nähe der Hueck'schen Wiesen [Rittergut]. Die amtliche Untersuchung ergab nach dem amtlichen Bericht des Kreisarztes folgendes Resultat:


Northeim, 17. August 1904.

Die Casperquelle an der Bramburg ergab am 15. Juli 1904 in der Minute 36 Liter, in 24 Stunden also 51.840 Liter. Die chemische Untersuchung des Wassers im hygienischen Institut in Göttingen hat ergeben:

Trockensubstanz: 90 mg
Organische Substanzen: 1,31 mg
Chlor: 7,9 mg
Härte: 7,5 Grade
Salpetersoda, Salpetrige Soda, Ammoniak, Eisen fehlen.

Der Wasserbedarf der Gemeinde ist einschließlich Vieh auf 35.000 Liter pro Tag zu schätzen.
Nach der örtlichen Besichtigung, der Menge und dem chemischen Resultat der Untersuchung ist die Casperquelle zur Speisung einer kommunalen Leitung sehr geeignet.

gez. Dr. Müller, Königl. Kreisarzt


Der Plan scheiterte vorläufig an dem Besitzer des Rittergutes. Da aber der Rittergutsbesitzer Hueck 1/3 der Stimmen hat, so konnte man nicht darauf rechnen, dass eine Mehrheit dafür sei. Nach einer Besichtigung durch den Schlossermeister Hagendorff in Hardegsen unter Beteiligung einiger Gemeindevertreter wurde von ersterem ein Plan entworfen, wonach der Bau der Leitung etwa 20.000 Mark an Kosten erfordere.



Ehemaliger Wasser-Hochbehälter auf dem Feldberg
Foto: Rainer Glahe (2003)



In einer Gemeindeversammlung , in der der Geheime Baurat Borchers aus Hildesheim nach vorheriger Besichtigung Bericht erstattete und der Landrat und der Oberförster zugegen waren, erklärte sich Hueck einverstanden, falls eine namhafte Beihülfe aus dem Westfonds gewährt würde. Diese wurde versprochen und der Landrat erklärte, nach Kräften eine solche zu erwirken.

Im Jahre 1908 ist endlich die ersehnte Wasserleitung gebaut worden. Im April wurde das Projekt noch einmal in einer Gemeindeversammlung beraten. Sämtliche Anwesende erklärten sich zum Anschluss zu den beschlossenen Bedingungen bereit, mit Ausnahme von Epeltern [Ellieröder Straße 20] und Mühle [Mühlenweg 10], die auch zu weit entfernt vom Dorfe liegen.

Der Anschluss sollte 4 Mark und der Haushalt [...] kosten. Bis zum 1 1/2 Mai hatten alle Hausbesitzer unterschrieben. Die Arbeiten wurden nach dem Projekt des Geheimen Regierungsbaurates Borchers ausgeführt und in 3 Losen vergeben. Los I 'Hochbassin' baut Baumeister Hansmann in Hardegsen. Los II 'Wassernetzlegen' übernahm Schlossermeister Hagendorff aus Hardegsen. Los III 'Hausanschlüsse' macht das Installationsgeschäft Junge in Bartolfelde im Harz.

Die Wasserleitung konnte am 1. November in Betrieb gesetzt werden. Die Kosten betrugen im Ganzen 25.000,- Mark [...].

Neben den Hausanschlüssen sind im Dorfe noch 14 Hydranten gestellt. Die Leitung geht von dem Caspelborn durch die Wiesen auf den Feldberg und von dort geradewegs in das Dorf. Der Leitungsdruck beträgt an dem Feldberg sechs Atmosphären, im Dorfe jedoch nur vier Atmosphären. Die Schule liegt [seit 1910] am höchsten; wenn das Wasser einmal durch schadhafte Leitung fliesst, so ist dies in der Schule am ersten zu spüren. Ein Wassermangel wegen Versagens der Quelle ist bis jetzt [1931] noch nicht eingetreten, obwohl schon Reparaturen nötig geworden sind."







Die Bramburg



Bramburg, Lust und Lödingser Bruch [Bramb.]
Historische Karte aus dem Jahre 1930


Die Bramburg gehört, wie der Backenberg bei Güntersen und die Grefenburg sowie der Ochsenberg bei Barterode, der Braunkohlen- oder Tertiärformation an. Diese Formationen bestehen hauptsächlich aus gelbem und weißen Sand.
Zur Braunkohlezeit war die Bramburg noch ein Vulkan. Ursprünglich ist sie wohl ein wenig höher gewesen. Trotz der Härte des Basaltgesteins sind die frei liegenden Formationen der Erosion zum Opfer gefallen. Das blauschwarze Gestein lagert, wie man im Steinbruch sehen kann, inmitten des braungelben Braunkohlesandes.
Früher ist die Bramburg einmal 468 Meter hoch gewesen. Sie ist der nördlichste Basaltkegel Deutschlands. Ihre Höhe und die schöne Kuppenform hat sie im Laufe der Zeit durch die Ausbeutung in den Steinbrüchen verloren.

Vergleiche zur Entwicklungsgeschichte auch die geologische und mineralogische Zusammenstellung des Dipl.-Geologen Soeren T. Kittl über den Basalt der Bramburg bei Adelebsen.

Der ersten Anfänge der Basaltgesteingewinnung auf der Unteren Bramburg (auch 'Lust' genannt) gehen in das Jahr 1840 zurück. Im Jahre 1855 wurde dann mit dem professionellen Abbau des Basalts in drei Steinbrüchen von einer Firma Diederich begonnen. Danach übernahm die Fa. Simon Sander & Söhne das Werk und seit 1908 baut die Firma Hermann Wegener -jetzt schon in der dritten Generation- das Gestein ab.

Für die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften bedeutete die Eröffnung der Steinbrüche eine grundlegende Änderung ihrer Lebensverhältnisse und Erwerbsmöglichkeit. Waren die Menschen bis dahin als Handwerker, Leineweber oder als landwirtschaftliche Lohnarbeiter [Tagelöhner] tätig, so konnten sie nun, wenn auch unter größten körperlichen Anstrengungen, auf der Bramburg ein geregeltes und besseres Einkommen erzielen. Bis in die ersten Jahre des vorigen Jahrhunderts ist der Basaltabbau unter zum Teil primitiven und lebensgefährlichen Bedingungen überwiegend in Handarbeit betrieben worden.


Die "Buden" der Steinrichter
Foto: Helmut Geisler


Das Standardprodukt der Steinbrüche auf der Bramburg waren Pflastersteine verschiedener Größen für den Straßen- und Wegebau, die heute bei Grundstücksbesitzern wieder beliebten und daher gesuchten 'Blauköppe'. Diese Steine wurden von den Steinrichtern [Klipperern], die in so genannten Buden saßen, in Akkordarbeit hergestellt. Bezahlt wurden die Arbeiter nach gefüllten Loren. Solche Loren stehen übrigens heute am Buswendeplatz in Hettensen sowie am Waldweg von 'Schäfers Engern' nach Volpriehausen, ganz in der Nähe des 'Schlarper Kreuzes'. Der Abtransport des gewonnenen Materials erfolgte ursprünglich mit Ochsen- und Pferdefuhrwerken nach Nörten, wo sich die nächstgelegene Bahnstation befand.

Nachdem die Bahnlinie von Ottbergen nach Northeim eröffnet war, baute man im Jahre 1878 eine einspurige Schmalspur-Feldbahn, die so genannte Brambahn. Die Strecke verlief etwa parallel zu dem heutigen Waldweg von Schäfers Anger am Stehberg und Schlarper Kreuz vorbei und über den Rothenberg nach Volpriehausen zum dortigen Bahnhof, wo sich eine Verladerampe befand, an der die Steine und anderes Basaltmaterial in die Waggons der Reichsbahn verladen wurden. In Höhe der Ortschaft Schlarpe befand sich zu jener Zeit eine Ausweichstelle; dort waren zwei Gleise verlegt. Auf der Hälfte der Strecke hatte man sogar einen Brunnen gebohrt, wo eine Wasser-Zapfstelle eingerichtet war, die für den Betrieb der Dampflokomotiven unabdingbar war.


Ehemaliger Bahndamm (Bremsberg) bei Schäfers Anger (2009)
Foto: Rainer Glahe


Der Basalttransport nach Volpriehausen wurde eingestellt, als Adelebsen im Jahre 1910 eine Bahnstation erhielt und der Firma Wegener [Betreiber der Steinbrüche 'Auf der Lust'] ein Vorpachtrecht für die Sanderschen Steinbrüche [auf der Bramburg] unter der Maßgabe zugesichert war, dass das abgebaute Gesteinsmaterial zum Bahnhof in Adelebsen zu bringen und dort zu verladen sei.

Diese Feldbahn transportierte die hergestellten Materialien durch die Wolfsschlucht zur Verladestation unweit des Bahnhofes in Adelebsen, wobei sich immer wieder schwerste Unfälle ereigneten. Der Betrieb dieser Bahn wurde in den 1960er Jahren eingestellt, nachdem großvolumige Lastkraftwagen für einen effektiveren Transport angeschafft worden waren.

Von den benachbarten Basalt-Steinbrüchen auf der Grefenburg bei Barterode (betrieben von den Hannoverschen Basaltwerken) und dem Backenberg bei Güntersen (Basaltwerk Niedersachsen) führten übrigens zwei Drahtseilbahnen mit Transportkörben zum Adelebser Verladebahnhof, der sich in unittelbarer Nähe der heutigen Kläranlage befand.

Handarbeit spielt seit den 60er Jahren kaum noch eine Rolle im hiesigen Basaltwerk. Da die Pflastersteine im Straßenbau nahezu keine Verwendung mehr fanden, starb der Beruf des Steinrichters aus. An dessen Stelle traten Arbeiter, die mithilfe moderner Brecher- und Mischanlagen die Produkte herstellen, die der geänderten Nachfrage der Tief- und Straßenbauer Rechnung tragen. Dies sind insbesondere Edelsplitte verschiedener Körnungen, Wasserbausteine sowie Bitumenmischungen. Daneben werden auf der Bramburg Basaltmehl für Düngezwecke und Bodenaufbereitung sowie Sände für Filteranlagen produziert.


Arbeitskräfte auf der Bramburg

1897
370 Arbeiter
1904
400 Arbeiter
1911
450 Arbeiter
1928
397 Arbeiter
1933
354 Arbeiter
1956
600 Arbeiter
1965
135 Arbeiter
1980
65 Arbeiter
2010
35 Arbeiter



Verladebahnhof Adelebsen im Jahre 1958
Foto: Ralf König



Ausbildung zum Sprengmeister

Noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Gestein von Arbeitern in Handarbeit aus der nahezu senkrechten Felswand gebrochen. Diese Steinarbeiter hingen an einem Seil, das an der oberen Bruchkante befestigt war, "vor der Wand" und brachen mithilfe von langen Brechstangen mehr oder weniger lockere Gesteinsbrocken aus dem Felsverbund. Diese Arbeit war körperlich sehr anstrengend und auch gefährlich. Immer wieder kam es dabei zu 'Abstürzen' und schweren Verletzungen der Brucharbeiter.

Nachdem man das Gestein nicht mehr von Hand, sondern durch Sprengungen aus dem Felsmassiv herauslöste, kam dem Beruf des Sprengmeisters eine große Bedeutung zu. Seine Aufgabe war stets sehr verantwortungsvoll und dabei auch mit Risiken verbunden; galt es doch, die Stollen für das Sprengstoffmaterial in die Basaltwand zu treiben und dann die darin zu verbringende Sprengstoffmenge sachgemäß zu berechnen. Daher nahmen Arbeiter, die für eine Verwendung als Sprengmeister vorgesehen waren, an entsprechenden Vorbereitungslehrgängen teil. Auch die Bruchmeister waren damals zur Teilnahme an diesen Lehrgängen verpflichtet.

An einem solchen Lehrgang nahm Heinrich Glahe in der Zeit vom 14. - 26. Juni 1937 teil. Diese sprengtechnische Schulung fand statt am 'Deutschen Forschungsinstitut für Steine und Erden' in Köthen [ca. 20 km südwestlich von Dessau]. Der zweiwöchige Lehrgang schloss ab mit der Prüfung zum Sprengmeister.



Unterrichtsplan

des Sprengmeister-Lehrganges, der in der Zeit im Juni 1937 in Köthen durchgeführt wurde:


1. Lehrgangswoche

Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
08-10 Uhr
Gesteinskunde
Gesteinskunde
Geologie
10-12 Uhr
Aufbereitung
Sprengtechnik
Sprengtechnik
12-14 Uhr
Mittagspause
Mittagspause
Mittagspause
14-16 Uhr
Sprengtechnik
Sprengübungen
Grundwasserkunde
16-17 Uhr
Unfallverhütung
Sprengübungen
Sprengtechnik

Zeit
Donnerstag
Freitag
Sonnabend
08-10 Uhr
Geologie
Sprengungen
Unfallverhütung
10-12 Uhr
Zerkleinerung
Sprengungen
Unfallverhütung
12-14 Uhr
Mittagspause
Mittagspause
Abreise
14-16 Uhr
Gewinnungstechnik
Sprengungen
- - - - - -
16-17 Uhr
Grundwasserkunde
Stubbensprengung *)
- - - - - -

[*) Stubben = norddeutsch für Baumstumpf]

 


2. Lehrgangswoche

Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
08-10 Uhr
Bewertung
Sprengübungen
Gewinnungstechnik
10-12 Uhr
Stoffkunde
Sprengübungen
Kostenermittlung
12-14 Uhr
Mittagspause
Mittagspause
Mittagspause
14-16 Uhr
Stoffaufbereitung
Sprengübungen
Verkippung
16-17 Uhr
Stoffaufbereitung
Sprengübungen
Verkippung

Zeit
Donnerstag
Freitag
Sonnabend
08-10 Uhr
Betriebsplanung
Fundamentsprengung
Prüfung
10-12 Uhr
Energiewirtschaft
Fundamentsprengung
Prüfung
12-14 Uhr
Mittagspause
Mittagspause
Abreise
14-16 Uhr
Siebung
Fundamentsprengung
- - - - - -
16-17 Uhr
Staubuntersuchung
Fundamentsprengung
- - - - - -




Brucharbeiter auf der zweiten Sohle vor der Wand (1952)
- Ganz rechts steht der Bruchmeister Heinrich Glahe -

Foto: Rainer Glahe



* * * * * * * * * * * *




Ackerbaugenossenschaft



Die Arbeiter, die morgens ihr Fahrrad mühsam die Steigung zur Bramburg hinaufschoben, haben die zusätzlichen körperlichen Strapazen auf sich genommen und fast ausnahmslos einen kleinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb geführt. Dies war möglich geworden, nachdem der Besitz des Rittergutes verkauft und aufgeteilt worden war. Nahezu alle 'Bramburger', wie die Steinbrucharbeiter genannt wurden, erwarben bei der Aufteilung des Gutes einige Morgen Acker- und/ oder Weidefläche. Als Nutztiere besaßen sie hauptsächlich Ziegen und Schweine. Sie wurden daher im Gegensatz zu den 'Kuhbauern' auch 'Ziegenbauern' genannt. Zur Sicherung der Futterversorgung für die Ziegen wurden bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Randstreifen der Feldwege [Koppelwege] von diesen Nebenerwerbslandwirten angepachtet.

Da die Bewirtschaftung des neu erworbenen Landbesitzes ohne den Einsatz von Ackergerät nicht mehr zeitgemäß war und die Landwirte im Ort nicht immer für die 'Bramburger' ackern konnten oder wollten, gründeten die Steinarbeiter eine Selbsthilfeeinrichtung, die 'Ackerbaugenossenschaft e.G.m.b.H. Hettensen'. Diese Genossenschaft hatte ihren Sitz im ehemaligen Schafstall des Rittergutes. In dieser Scheune waren die Gerätschaften, Futtermittel sowie die genossenschaftseigenen Pferde untergebracht. Zeitweise wurde sogar ein Gespannführer beschäftigt. Stand kein Gespannführer zur Verfügung, so sprang eines der Mitglieder ein und führte die Pferde bei ihrer Arbeit.

Zwei der Mitglieder sind im Jahre 1942 sogar aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden, weil der Gespannführer Josef Lecksch von ihnen nicht angemessen verpflegt worden war.

Es ist auch vorgekommen, dass Genossen aus der Gesellschaft ausscheiden mussten, weil sie ihre Ländereien nachweislich nicht durch die Genossenschaftseinrichtungen hatten bewirtschaften lassen und damit gegen die Satzung verstießen.



Im Jahre 1966 wurde diese Selbsthilfeeinrichtung aufgelöst, da sich nahezu alle Mitglieder der Ackerbaugenossenschaft einen kleinen Traktor zur Bewirtschaftung ihres Kleinbetriebes angeschafft hatten. Sie wollten ihre Flächen zeitgerechter beackern und sich nicht länger an eine zwangsläufig notwendige Reihenfolge bei der Bestellung der verschiedenen Felder halten. Der letzte Gespannführer, Paul Kopetzki sen., fand nach Auflösung der Genossenschaft Arbeit bei einer Göttinger Straßenbaufirma.

Das noch existierende Wirtschaftsgebäude der Ackerbaugenossenschaft wird heute von dem örtlichen Zimmereibetrieb Brodkorb gewerblich genutzt.





Reingewinnermittlung eines Nebenerwerbslandwirts für das Jahr 1947


Der landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb Haus-Nummer 1 [Lödingser Straße 28] bewirtschaftete 12 Morgen Ackerfläche und Grünland, besaß drei Milchkühe sowie im Durchschnitt sechs Schweine und 15 Hühner sowie einige Enten und Gänse.

Die Gänse spielten sowohl für die Nahrungsmittelproduktion als auch für die Gewinnung von Federn für die Bettwäsche zu jener Zeit eine nicht unerhebliche Rolle. Mit so genannten Daunen gefüllte Bezüge gehörten damals zu einer komfortablen Ausstattung des Schlafzimmers.

Die Gebäude- und Hoffläche hatte Heinrich Glahe senior [1865-1952] im Jahre 1913 gekauft, als der damalige Besitzer des Rittergutes im Zuge einer Vereinzelung verschiedene Häuser, die für seinen Gutsbetrieb nicht mehr einträglich waren, im Rahmen einer Versteigerung auf dem Saale der Gastwirtschaft Krüger [Ecke Ellieröder Straße/ Friwoler Straße] veräußerte. Grund für den Verkauf sollen auch Unstimmigkeiten zwischen dem Besitzer des Gutes [Eduard Hueck] und dessen Verwalter über eine rentierliche Betriebsführung gewesen sein (vgl. dazu: Das Rittergut).

Heinrich Glahe sen. war der Großsohn des Leinewebers Christian Glahe, der 1804 zusammen mit seinen Eltern von Ellierode nach Hettensen gekommen war.

Eigentümer dieses landwirtschaftlichen Kleinbetriebes war von 1952 bis zu seinem Tode der Sprengmeister und spätere Bruchmeister Heinrich Glahe junior[1897-1961], der seinen Lebensunterhalt vorwiegend durch die Tätigkeit in den Basalt-Steinbrüchen auf der Bramburg verdiente.

Die Firma Hermann Wegener, die dort das Gestein abbauen ließ, vergütete diese Arbeit Anfang des Jahres 1947 mit durchschnittlich 115,- RM in der Woche; das entsprach einem Netto-Jahreseinkommen von etwa 6.000,- Reichsmark.

Heinrich Glahe jun. war einer der Mitbegründer des Junggesellenclubs "Hettensia" [1920] und dessen Vorsitzender, der den Verein bis zur Auflösung im Jahre 1930 mit großem Engagement führte und stets Neuerungen initiierte (vgl. dazu 'Hettensia'!).

Wie nahezu alle 'Bramburger' besserte auch Heinrich Glahe, der im Gegensatz zu seinem Bruder Ernst nicht Mitglied der Ackerbaugenossenschaft Hettensen war, sein Einkommen durch die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes auf. Die Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln und der Verkauf erzeugter Produkte erbrachten einen kleinen Zugewinn.

Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1947:


Einnahmen

Milchgeld
309,59 RM
Verkauf landw. Erzeugnisse
495,20 RM
Ein verkauftes Kalb
87,50 RM
Summe
892,29 RM



Ausgaben

Dünger und Saatgut
148,95 RM
Steuern und Wassergeld
92,78 RM
Landpacht
53,80 RM
Versicherungen
42,14 RM
Unterhaltungskosten
60,00 RM
Summe
397,67 RM



Reinertrag


Gewinn im Jahre 1947


494,62 RM



Die obige Reingewinnermittlung ist überliefert, weil diese Zusammenstellung im Zuge einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung unter anderem als ein Beweismittel beim damaligen Amtsgericht in Moringen vorgelegt worden ist.





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Das Rittergut

Nach Erinnerungen von Käthe Ahlborn, geb. Brede
und Gesprächen mit Herting Treusch von Buttlar sowie Aufzeichnungen von Heinrich Huß



Die Entstehung des Gutes geht auf das Jahr 1850-55 zurück.

Der Ursprung liegt Überlieferungen zufolge in dem so genannten Blockshof auf dem 'Wemmelhof', auch Blocks-Meier genannt.
Die Gebäude dieses Hofes wurden in sämtlichen Verzeichnissen der Hettenser Hausbesitzer bis Mitte des 18. Jahrhunderts unter der Hausnummer 1 geführt; später hat man dem daraus an selbiger Stelle hervorgegangenen Gut die Hausnummer 8 [Ellieröder Straße 1] zugewiesen.

Das Gut bestand bis zum Jahre 1850 aus einzelnen Bauernhöfen, die in der Folgezeit von den verschiedenen Besitzern nach und nach gekauft worden sind - wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht.


Jahr
Gutsbesitzer
Hausnummern der zugekauften Höfe
1850
Theodor Teichmann
8; 18; 19
1860
Gustav Creidt
10; 14
1864
Friedrich von Lösecke
1; 9
1870
Friedrich von Lösecke
5; 24; 30; 31; 55
1900
Eduard Hueck
16
1910
Eduard Hueck
71; 80
1914
Adalbert Kaysser
91


Weil der Eigentümer des Rittergutes in Gladebeck, Ludwig von König, in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, hat er den Besitz im Jahre 1860 veräußern müssen. Die Ländereien des Gladebecker Gutes kaufte im Laufe der Vereinzelung die dortige politische Gemeinde.

Im Zuge dieser Teilung erwarb der Besitzer des Hettenser Gutes, Friedrich von Lösecke, für 700 Thaler die "ritterschaftliche Stimme" vom Gladebecker Gut. Damit wurde dem Hettenser Gut der Status eines 'Rittergutes' zuerkannt.

Mit diesem Status war in erster Linie die niedere Gerichtsbarkeit und das Jagdrecht verbunden sowie die Befreiung von öffentlichen und bäuerlichen Lasten.

Nach den Unterlagen der Zählung der Gebäude und Einwohner vom 3. Dezember 1858 waren auf dem hiesigen Gut [Hausnummer 8] neben dem Verwalter und dem Hofmeister fest angestellt ein Eleve [Auszubildender], sechs Ackerknechte, ein Schäferknecht, eine Haushälterin sowie eine Magd und ein weiterer Knecht. Bei Pflegearbeiten und in der Erntezeit wurden Tagelöhnerinnen und Tagelöhner als zusätzliche Hilfskräfte eingesetzt, die zum Teil sogar ausländischer Herkunft waren (s.u.).


* * * * *


Der Hauptmann a.D. Friedrich von Lösecke kam 1864 aus Lübeck und wurde Eigentümer des 208 Hektar großen Gutes. In seinem Gefolge befand sich auch der Diener Heinrich Brede, der Vater des späteren Kolonialwarenhändlers, Gastwirts und Posthalters Carl Brede. Von Lösecke baute übrigens später ein schlossartiges Gebäude im Rodetal, rechts der Bundesstraße von Nörten-Hardenberg nach Reyershausen im Wald gelegen.

Zum Gut, das einen eigenen Jagdbezirk bildete, gehörte unter anderem ein Wohnhaus an der jetzigen Lödingser Straße [4-8] mit drei Wohnungen. Dieses Gebäude wurde 'Polenkaserne' genannt, weil dort Landarbeiter aus Polen wohnten, die während der Saison -vom Frühjahr bis zum Ende der Erntezeit- auf dem Gut Lohnarbeit verrichteten.

Die Schmiede des Gutes stand an der Schwülme; dort, wo sich heute die Einfahrt zum Resthof Karl Kerl befindet [An der Schwülme 2]. Der Schmied war für sämtliche Reparaturarbeiten an den gutseigenen landwirtschaftlichen Geräten sowie für den Hufbeschlag zuständig. Aber auch die Landwirte des Ortes konnten dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Wohnhaus wurde im Jahre 1864, der Schafstall 1875, die große Scheune 1904, Schweinestall und Geräteschuppen 1905, ein großer Geräteschuppen 1911, der Viehstall 1911, ein Anbau zum Schweinestall mit Kornboden und ein Arbeiterhaus für vier Familien 1911 erbaut.


Eduard Hueck
Foto: Rose Treusch von Buttlar, geb. Hueck


Der nächste Besitzer, Gerichtsassessor i.R. Eduard Hueck aus Dortmund, bewirtschaftete das Rittergut von 1874 bis 1912. Er vergrößerte die Wirtschaftsfläche auf 242 Hektar, davon waren 75 Hektar Waldbestand. Hueck war übrigens nur deshalb nach Hettensen gekommen, weil er dem "Hueck'schen Klüngel" [Zitat: Herting Treusch von Buttlar - Urgroßsohn von Eduard Hueck] in Dortmund entfliehen wollte.

An der Borntreppe [Born = Brunnen] baute Hueck ein großes 4-Familien-Haus [Bornbreite 1/3]. In diesem Gebäude wohnten unter anderem folgende Angestellten des Gutes: der Schmied, der Hofmeister sowie der Förster. Der Gärtner bewohnte das auch zum Gut gehörende Wohn- und Wirtschaftsgebäude Lödingser Straße 27 [Werner Mielke].

Da Hueck als Jurist von Landwirtschaft wenig verstand, benötigte er immer wieder Verwalter für das Gut, was ihm angeblich Ärger brachte und schließlich zum Verkauf führte. Hueck's Sohn Friedrich, geboren 1874, wurde von seiner Mutter Hedwig und dem Pastor aus Ellierode in Hettensen unterrichtet. Nachdem in Göttingen ein Gymnasium neu erbaut worden war, besuchte er diese Anstalt und wurde bei Göttinger Lehrerfamilien in "Pension" gegeben und nur am Wochenende mit der Kutsche nach Hettensen geholt. Nachdem Hueck seinen Wohnsitz nach Göttingen in die Weender Chaussee [Weender Landstraße] verlegt hatte, verwaltete dessen Inspektor Schalitz das Gut.


Rittergut um 1900
Foto: Herting Treusch von Buttlar


Der ehemalige Apotheker und Direktor der Erdölwerke Wietze (Aller), Adalbert Kaysser, war Eigentümer der Ländereien und Gebäude bis zum Jahre 1916. Kaysser hatte seinen Wohnsitz in Hannover; er hielt sich nur während des Sommers einige Monate auf dem Rittergut auf. Auf Grund seiner Großzügigkeit konnte er keine großen Gewinne erwirtschaften.

Kaysser verkaufte die Gebäude und Ländereien für etwa 500.000 Goldmark an den Kaufmann Gustav Scheer aus Hannover. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Gut etwa 1.100 Morgen [275 ha], davon etwa 92 ha Wald. Die Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebes konnte Scheer über die ebenfalls in seinem Besitz befindliche Hannoversche Getreidehandlung recht gut vermarkten.

Zu jener Zeit wurde an Vieh gehalten: 14 Pferde, 13 Zugochsen, 35 Milchkühe und durchschnittlich 20 Stück Jungvieh, 40 Schweine, sowie Hühner, Gänse und etwa 450 Enten.


Kuh- und Pferdeställe des Rittergutes um 1900
Foto: Herting Treusch von Buttlar


Neben dem Gut gab es fünf größere Bauernhöfe, die zwischen 70 und 150 Morgen Land bewirtschafteten. Hinzu kamen noch einige Kleinbetriebe, deren Besitzer zwischen 20 und 50 Morgen Land besaßen. Letztere beackerten die Felder mit Kühen. Diejenigen, die über keinen eigenen Grundbesitz verfügten, pachteten Pfarr- und Kirchenland. Dies waren die sogenannten 'Ziegenbauern'.

Scheer stiftete der Gemeinde Hettensen im Jahre 1920 das alte Kriegerdenkmal [ein aufgerichteter Sandsteinquader mit aufgesetztem Stahlhelm; (Foto siehe Kriegszeiten)] sowie die noch vorhandene Sandstein-Umrandungsmauer des Thieplatzes, die Abgrenzung zur heutigen Bornbreite.

Der Gutsbesitzer zeigte sich im Jahre 1923 sehr nachsichtig, nachdem 'beherzte Männer' des Sportvereins einen Teil seiner Kiefernschonung auf dem Mühlenberg in einer 'Nacht- und Nebel-Aktion' abgeholzt hatten. Sie wollten die so 'gewonnene' Fläche für den Sportbetrieb nutzen. Durch Mitwirkung der Gemeindevertretung wurde die Angelegenheit ohne großes Aufsehen bereinigt.

Weil einer der Söhne Scheers im Zuge einer Ehescheidung und Erbauseinandersetzung in Geldschwierigkeiten gekommen war, musste das Gut an den Bankier Georg Zahn aus Kassel verkauft werden.


Der Gutshof um die Jahrhundertwende
Foto: Rose Treusch von Buttlar, geb. Hueck


Zahn, neuer Eigentümer seit 1925, betrachtete das Gut lediglich als Renditeobjekt. Er war Besitzer mehrerer Reitpferde und eines [für damalige Verhältnisse ungewöhnlich großen] Mercedes-PKW, hielt sich jedoch nur zeitweise in Hettensen auf. Weil Zahn nicht der geborene Landwirt war, hatte er einen Inspektor sowie einen Verwalter auf dem Gut eingesetzt. Für die Bewirtschaftung der Flächen wurde ein eisenbereifter Schlepper, der erste im Ort, angeschafft. Vor dem Kauf dieses Traktors beackerte man die Felder mit zwei selbstfahrenden Dampfmaschinen, die, am Feldrain stehend, einen mehrscharigen Wendepflug per Drahtseil über die Fläche zogen. In der Nähe dieser Dampfmaschinen standen notwendigerweise Wagen mit Wasserfässern und Kohle zum Betrieb derselben.


Mobile Dampfmaschine des Gutes
Foto: Gisela Herre-Pawelz


Schon nach drei Jahren musste der Bankier wegen des Konkurses seiner Privatbank in Kassel, bedingt durch Börsensturz und Weltwirtschaftskrise, das Rittergut vereinzeln. Den Wald sowie Teile der Ländereien erwarb die Gemeinde Hettensen [vgl. Zeittafel]; die Deputatshäuser wurden ebenfalls vereinzelt. Die öffentlichen Auktionen fanden damals in den Gasthäusern Brede und Krüger statt.

Den restlichen Teil des Gutes kaufte im Jahre 1929 der Bauer Otto Möhlmann aus Westfalen. Dieser brachte in Güterwaggons sogar seine Milchkühe mit, welche vom Lödingser Bahnhof nach Hettensen zum Gut getrieben wurden. Möhlmann hat die Milch seiner Kühe nicht -wie zu jener Zeit üblich- an die Molkereigenossenschaft in Lödingsen geliefert. Er betrieb vielmehr auf dem Gut eine eigene Molkerei, butterte, füllte Milch in Flaschen ab und belieferte mit diesen und auch anderen Produkten täglich seine Kunden in Göttingen. Für den Transport der Milchprodukte in die Universitätsstadt hatte Möhlmann eigens einen kleinen Lieferwagen angeschafft.

Im Jahre 1931 wurde das Gut geteilt. Den vorderen Teil [an der Ellieröder Straße], der weiterhin die Bezeichnung 'Rittergut' führte, kaufte der Autohallen-Besitzer August Beckmann aus Dortmund, den hinteren Teil Karl Kerl aus Volpriehausen. Beckmann zog nach der Teilung des Gutes eine Beton-Trennmauer zwischen den Grundstücken und machte so die vollzogene Teilung auch nach außen hin sichtbar. Für Mitarbeiter des Gutes baute er im Jahre 1934 das Tagelöhner-Haus am Park [Ellieröder Straße 10/12].

Nach dem Tod ihres Mannes im Jahre 1936 veräußerte die Witwe Beckmann den Besitz an den Oberamtmann Sell aus Imbshausen, dessen Ehefrau aus dem Kaufhaus Rakebrand [zu jener Zeit eine Kolonialwarenhandlung mit Kaffeerösterei] in Göttingen stammte [Ecke Lange Geismarstraße/ Kurze Straße].

Im Jahre 1946 erwarb Heinrich Munke aus Marzhausen den Besitz von der Familie Sell, den dessen Sohn Günter bis 1977 bewirtschaftete. Danach wurde der größte Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen an den Betrieb des Landwirts Friedrich-Günter Buhre in Lödingsen verkauft.
Ein Teil der Wirtschaftsgebäude des ehemaligen Gutes fiel bei einem Großbrand -wahrscheinlich durch Brandstiftung- im Jahre 1979 den Flammen zum Opfer. Dieser Teil des Gutes war im Jahre 1904 schon einmal niedergebrannt.

Als weitere Besitzer des Gutes sind noch Theodor Teichmann (1850-1860) und Gustav Creidt (1860-1864) bekannt.


Luftaufnahme des Rittergutes (1951)
Foto: Günter Munke


Das Rittergut war stets einer der wichtigsten Arbeitgeber im Ort. Bis zur Eröffnung der Steinbrüche auf der Bramburg im Jahre 1855 hatte die Bevölkerung -abgesehen von der Flachsverarbeitung und einigen wenigen Handwerkern- kaum eine andere Erwerbsmöglichkeit als die Lohnarbeit [Tagelöhner] auf dem Gut.

Bevor die Technisierung Einzug in die landwirtschaftlichen Betriebe hielt, war also Tagelöhner-Arbeit gefragt. In aufwändiger Handarbeit mussten die Felder bewirtschaftet werden. So waren bei der Ernte mehrere Männer mit der Sense an der Arbeit, andere drückten mit einer Holzstange das langhalmige Getreide beim Mähen zur Seite ["anhalten"], sodass es in einer Schwade auf dem Boden zu liegen kam. In erster Linie die Frauen nahmen das gemähte Getreide ab, machten aus Strohhalmen Seile und banden schließlich damit die Bunde zusammen. Diese Bunde wurden mit den Ähren nach oben auf dem Feld zu so genannten Haufen aufgestellt, in denen das Getreide dann noch trocknen konnte. Später, i.d.R. ein bis zwei Wochen danach, kamen mit Pferden bespannte Leiterwagen, auf welche die Bunde dann geladen [aufgereicht] wurden - oft mehrere Meter hoch. Die Ladung wurde mittels eines oben auf den Bunden liegenden 'Baumes', an dem Seile befestigt waren, über eine Winde verzurrt.

Die Wagen brachten die Ladung schließlich zur Dresch-Tenne, wo mittels Dreschschlegel das Getreide aus den Ähren förmlich 'herausgeschlagen' wurde. Später, nach Einzug der stationären Dreschmaschine, war die Drescharbeit zwar körperlich weniger anstrengend, doch noch immer sehr personalintensiv; etwa 15 Personen waren neben dem Maschinisten [Aufseher und Führer der Maschine] beim Dreschen beschäftigt.


Dreschmaschine im Einsatz
Foto: Günter Munke


Die Getreidebunde wurden vom Wagen auf die Dreschmaschine gereicht. Dort mussten von Frauen die Seile geöffnet werden. Erst danach konnte man die geöffneten Bunde zum eigentlichen Dreschvorgang in die Maschine werfen. An der Rückseite der Maschine kam das Stroh sowie das Kaff [norddeutsch für: Spreu] heraus; an der Frontseite wurde das auslaufende Getreide in Säcke abgefüllt. Bemerkenswert ist, dass schon bei einigen Maschinen jener Zeit das Getreide nach verschiedenen Körnungen mittels eingebauter Siebe getrennt wurde und entsprechend abgesackt werden konnte. Die gefüllten Getreidesäcke transportierten die Tagelöhner schließlich in der Regel auf der Schulter zum Getreidespeicher, wo sie entleert wurden. Stroh und Kaff mussten wiederum auf Wagen verladen und zu den vorgesehenen Lagerplätzen gebracht werden.
Die Dreschmaschine wurde entweder über eine Dampfmaschine, die [Flach-] Riemenscheibe eines Traktors oder zu späterer Zeit mit einem Drehstrommotor angetrieben.


~ ~ ~ ~ ~


Feldmark der Ortschaft Hettensen 1814
Zeichnung: Lehrer Joh. Heinrich Huß


Anhand alter Unterlagen hat der Hettenser Lehrer Huß eine Karte der Gemarkung Hettensen gezeichnet. In diese Karte hat er mit roten Zahlen die überlieferten Feld- und Flurbezeichungen eingetragen.
Viele der hier aufgeführten Bezeichnungen sind heute allerdings nicht mehr geläufig.

Die schwarzen Zahlen gehören zu einer Auflistung, aus der hervorgeht, wie die Felder im Jahre 1814 bestellt bzw. bewirtschaftet wurden.


Alte Feld- und Flurbezeichnungen (gemäß obiger Karte):

1-Am Allerwege; 2-Acker im Allerwege; 3-Anger am Ellerwege; 4-Bauernfeld;
5-Vor der Bauernbreite; 6-Batschläke; 7-Hinter der Batschläke; 8-Hinterm Berge;
9-Blockspläcke; 10-Blocksmorgen; 11-Braukhof; 12-Am Brennerberge;
13-Auf der Breite; 14-Auf der kurzen Breite; 15-Breitenacker; 16-Im Bomhof;
17-An der Bucht; 18-An der Büge; 19-Im Bühe; 20-Damsgraben;
21-Eckerwiese; 22-An den Ellern; 23-Espensiek; 24-Exgrund;
25-Auf dem Feldberge; 26-Vorrath vor dem Feldberge; 27-Vor dem Feldberge;
28-Feldbreite; 29-In der Feldwiese; 30-An der Flüte; 31-Auf der Goldhämelke;
32-Am Grasewege; 33-Der Grund; 34-Auf dem Grund; 35-Grundmorgen;
36-Hannesmorgen; 37-Hägeracker; 38-Auf der Haje; 39-Hinter Schraders Hofe;
40-Unterm Hofe; 41-Hinter den Höfen; 42-Beim Holzpfahle; 43-Am Horke;
44-Oben am Horke; 45-Vor dem Horke; 46-An der Horkeswiese; 47-Über der Horkeswiese;
48-Auf der Horkeswiese; 49-Bei der Horkeswiese; 50-Holkebreite; 51-An der Holkebreite;
52-Vor der Holzlange; 53-Auf der Holzlange; 54-In den Hürden; 55-Hürdenmorgen;
56-Auf der Kainenbreite; 57-Kainenvorling; 58-Im Kampe; 59-Hinter Ischens Kampe;
60-In Schraders Kampe; 61-Im langen Kampe; 62-Überm Kälberkampe; 63-Am Kälberkampe;
64-An der Klappe; 65-Auf dem Kleie; 66-Am Kleie; 67-An der Kleikuhle;
68-Klingengrund; 69-Im Kartenspiele; 70-Am Kirchwege; 71-Hinter den Klingelhöfen;
72-In der Königin; 73-Die Köppe; 74-Köhlerwege; 75-Die Gehre am Köhlerwege;
76-Bei dem Kruge; 77-Unterm Krughofe; 78-In den Krugkämpen; 79-Im Kukshohl;
80-Vor der Liechebreite; 81-Liechenbreiter Busch; 82-Beim Negenborn; 83-Neunauge;
84-Meierwiese; 85-Mittelwiese; 86-Der breite Morgen; 87-Molkenvorling;
88-Mühlenworth; 89-Oesjen; 90-An der Panne; 91-Pannengrund; 92-Pannenwiese;
93-Papenbreite; 94-Unter dem Plengenhof; 95-Papenacker; 96-Querbreite;
97-Quermorgen; 98-Beim Rappbusche; 99-An der Ramke; 100-Zwischen der Ramke;
101-Ramkesanger; 102-Ramserbreite; 103-Ramserfeld; 104-Ricusgrund;
105-Beim Ruhbusche; 106-Beim Salzbrunnen; 107-Schiebenberge; 108-In der Steinwarte;
109-Schmalanger; 110-Am Sieke; 111-Im Sieke; 112-Auf dem Schliekuchen;
113-Im Schliekuchen; 114-Vor der Schlupe; 115-Streuerkamp; 116-Stiegacker;
117-Am Schweinewege; 118-Über dem Schweinehof; 119-Die Tannenäcker;
120-Auf dem Teichberge; 121-An der Trift; 122-Die Vorrath; 123-Vorrathsmorgen;
124-Am hohlen Wege; 125-Im Winkel; 126-In der Wiese; 127-Große Wiese;
128-Beim Wiesenpläcken; 129-Wischenacker








Auszug aus dem Statut der Realgemeinde Hettensen


„Es gibt an einzelnen Teilnahmerechte 21 volle, 1 dreiviertel, 27 halbe und drei eineinviertel Anteile; also im ganzen 36 Berechtigungen. Jede derselben besteht in einem vollen Anteile an den Nutzungen der Genossenschaft.

Die Anteile sind Zubehör der Stellen und können nur mit Genehmigung der Genossenschaftsversammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses von einer Stelle auf die andere übertragen werden. Ist die Stelle, von der ein Anteil getrennt werden soll, mit Hypothekschulden belastet, so ist seitens der Genossenschaft zunächst auch die Einwilligung der Hypothekgläubiger einzuholen. Mehrere Eigentümer einer und derselben Stelle gelten der Genossenschaft gegenüber als ein Anteilberechtigter. Neu Teilnahmerechte können nicht eingeräumt werden.

Für jeden vollen Anteil hat der Eigentümer 4 Stimmen, für jeden dreiviertel Anteil 3 Stimmen, für jeden halben Anteil 2 Stimmen und für jeden viertel Anteil 1 Stimme in der Genossenschaftsversammlung zu führen.

Geht ein Anteil auf mehrere Miteigentümer über, so haben sich diese einen Vertreter des Anteils der Genossenschaft gegenüber zu einigen. Solange eine Einigung nicht stattgefunden hat, oder aus sonstigen Gründen nach Ausscheiden eines Genossen ein Eigentümer des Anteils in das Verzeichnis nicht eingetragen werden kann, ruht das mit dem Anteil verbundene Stimmrecht. Desgleichen werden die Nutzungen des Anteiles einbehalten und zur Deckung der auf den Anteil entfallenden Lasten verwendet. Die Ueberschüsse können hinterleget werden. Für etwa notwendige Zuschüsse bleibt der Anteil verhaftet.

Zur Vertretung der Genossenschaft wird ein Vorstand gebildet. Derselbe besteht aus dem in der Genossenschaftsversammlung aus der Mitte der Genossen auf je 6 Jahre zu wählenden Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und 2 Beisitzenden. Für die beiden Beisitzer ist zugleich für Behinderungsfälle je ein Ersatzmann zu wählen.

Jedes wählbare Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, die Wahl zum Vorstandsmitglied anzunehmen. Zur Ablehnung berechtigen folgende Gründe:
1) anhaltende Krankheit,
2) Geschäfte, die eine häufige oder lange andauernde Abwesenheit vom Wohnorte mit sich bringen,
3) das Alter von 60 Jahren,
4) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamtes,
5) sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Ermessen des Genossenschaftsvorstandes eine gültige Entschuldigung begründen.

Die Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes werden durch den Landrat auf getreue Erfüllung ihrer Obliegenheiten durch Handschlag verpflichtet.
Die Beschlussfassung geschieht nach Stimmenmehrheit.

Mindestens einmal im Jahre muss eine Genossenschaftsversammlung bezugs Abnahme der Jahresrechnung berufen werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Stimmen vertreten ist.

Die Genossen können sich in der Genossenschaftsversammlung durch volljährige Söhne, durch andere Genossen, oder durch Generalbevollmächtigte vertreten lassen. Jeder dieser Bevollmächtigten bedarf jedoch einer schriftlichen Vollmacht, deren Vollziehung für auswärtige Genossen von dem Gemeindevorstande [Bürgermeister] oder in sonst glaubhafter Form zu bescheinigen ist.

Die Vertretung minderjähriger Genossen der Kirche und Schule geschieht durch ihre gesetzlichen Vertreter.

Bei der Beschlussfassung entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Gegenstand als abgelehnt.

Hettensen, 15. Dez. 1923
gez. Ische
gez. W. Düvel
gez. Carl Wienecke

Zur Beglaubigung:
gez. Schuster, Landrat

Genehmigt durch den Bezirksausschuss am 25. Jan. 1924."








Entstehung der Forstgenossenschaft


Ehemalige Hutewaldfläche im Kuckshohl (2012)
Foto: Rainer Glahe


Der Grundbesitz der Forstgenossenschaft liegt als arrondierter Waldbesitz an der Bramburgstraße, ca. 1,5 Kilometer westlich des Dorfes. Der Begriff "Kuckshohl" wird ortsüblich als Bezeichnung für den Forstort verwendet.

Die Gesamtgröße des genossenschaftlichen Besitzes beläuft sich auf 11,1 Hektar, die sich auf 44 Anteilseigner verteilt. Das entspricht demnach einem ideellen Anteil von rechnerisch 1/4 Hektar - also einem Morgen.

Das jährlich zuwachsende Eichen-, Buchen- und Nadelholz, dies sind zurzeit ca. 69 m³ Holz, dient den Anteilern vorrangig zur Brennholznutzung. Das Nadelholz wird an Holzhändler bzw. holzverarbeitende Betriebe in der Region verkauft.

Die Genossenschaft ist etwa Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden. Ursprünglich hatten die Dorfbewohner aus der Allmende das Recht auf Weide- und Brennholznutzung in den dorfnahen Waldgebieten.
Durch Ablösung dieser Rechte wurde ihnen ein bestimmtes Waldstück als gemeinschaftliches Eigentum zugewiesen.

Der aufmerksame Spaziergänger wird im nördlichen Bereich dieses Waldgebietes eine Stelle ausmachen, die einst als so genannter Hutewald genutzt wurde. Diese Fläche ist, wie man unschwer erkennt, von einer gut erhaltenen wallartigen Erdaufschüttung umgeben. In diesem Bereich, der vorrangig mit Eichen bewachsen war, haben die Berechtigten früher ihr Vieh gehütet. Diese Art der Fütterung wurde als so genannte Eichelmast bezeichnet.

Die Fläche des Kuckshohl wurde an die Gesamtheit der Häuser verteilt, die über eine Feuerstelle verfügten.
Im Jahre 1931 waren dies die Gebäude mit folgenden Hausnummern:
2 - 3 - 4 - 6 - 7 - 10 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 20 - 21 - 22 - 23 - 25 - 26 - 28 - 29 - 30 - 31 - 32 -
33 - 35 - 36 - 37 - 38 - 39 - 40 - 41 - 42 - 43 - 44 - 46 - 47 - 48 - 49 - 53 - 57 - 58 - 59 - 60 - 61.

Die ideellen Anteile an der Genossenschaft waren fest mit den hier nach Hausnummern aufgeführten Gebäuden verbunden. Nur im Falle des Verkaufes einer Hof-/ Gebäudefläche wechselte der dazugehörige Anteil den Besitzer. Davon losgelöst konnte dieser nicht gehandelt werden.

Später wurde der Anteil an der Forstgenossenschaft vom Haus getrennt; dieser kann somit unabhängig davon veräußert werden.








Verkoppelung

(Darstellung von Lehrer Heinrich Huß)


„Von 1862-1867 ist in der hiesigen Gemeinde die Feldmark verkoppelt. Bis zu diesen Jahren waren die Weideplätze gemeinschaftlich und sogar über die Grenzen hinaus gestattet, so nach Ellierode, Asche und Lödingsen.

In der Feldmark Hettensen waren berechtigt:
Domäne Hardegsen zur Koppelhude mit 300 Schafen.
Gemeinde Asche nur auf dem Hopfenberge und im Klingelgrund.
Gemeinde Ellierode mit Kühen, Schweinen und Gänsen. Es gab [...] Kuh-, Schweine- und Gänsehirten, die aus der Gemeindekasse bezahlt wurden.

Das Hüterecht bestand auf den Ackerländereien alle drei Jahre zur Brachzeit, auf den zweischürigen Wiesen von Michaelis [29. September] bis Maitag, auf den einschürigen Holzwiesen von Jakobi [25. Juli] bis Maitag.

Als Entschädigung haben in der Verkoppelung erhalten
Asche für Hüterecht: 7 Thaler; 20 Groschen und 1 Pfennig
Ellierode: 4 Morgen 11,6 Quadratruthen – 189,30 Thaler
Domäne Hardegsen: 7 Morgen 11,6 Quadratruthen – 545,22 Thaler
Schäfereiberechtigte: 99 Morgen – 99,6 Quadratruthen – 672,31 Thaler
Weideberechtigte: 114 Morgen 36,2 Quadratruthen – 7605,37 Thaler
Reiheberechtigte: 30 Morgen – 64,3 Quadratruthen – 3861,76 Thaler

Die Feldmark blieb groß 1762 Morgen 108,79 Quadratruthen.
Der Domäne Hardegsen steht die Fischereiberechtigung in den Gewässern der Feldmark zu.“


[Anmerkung: Eine Quadratrute ~ 14,2 Quadratmeter]








Inflation 1923


Da die Reichsregierung in Zahlungsschwierigkeiten war, ließ sie in der Reichsdruckerei immer neue Geldscheine drucken. Bedingt durch die Kriegsausgaben und die Reparationszahlungen an die Siegermächte des 1. Weltkrieges waren allerdings die einst als "Deckung" für das Papiergeld vorhandenen Goldreserven aufgebraucht.
So wurden die Geldscheine immer wertloser; die Kaufkraft Geldes sank rapide wie die folgende Tabelle verdeutlicht.



Die Entwicklung des Preises für ein Kilogramm Roggenbrot


Dezember 1913
26 Pfennig
Dezember 1914
32 Pfennig
Dezember 1915
40 Pfennig
Dezember 1916
34 Pfennig
Dezember 1917
45 Pfennig
Dezember 1918
53 Pfennig
Dezember 1919
80 Pfennig
Dezember 1920
2,37 Mark
Dezember 1921
3,90 Mark
Dezember 1922
163,15 Mark
Januar 1923
250 Mark
Juli 1923
3.465 Mark
September 1923
1.512.000 Mark
Oktober 1923
1.743.000.000 Mark
November 1923
201.000.000.000 Mark
Dezember 1923
399.000.000.000 Mark





Geldschein aus der Inflationszeit (Herbst 1923)





Zahltag im Spätherbst 1923

Nach einer Erzählung von Ernst Glahe [1900-1979], Steinrichter auf der Bramburg


"Zu dieser Zeit war auf der Bramburg täglich Zahltag. Die Betriebsleitung holte das Geld mit Lastwagen von der Sparkasse. Dann luden die Angestellten mehrere große, geflochtene Wäschekörbe ab, in denen sich Milliarden von Mark befanden.

Jeden Abend mussten wir [die Arbeiter] ins Lohnbüro kommen und bekamen mehrere Milliarden, später sogar Billionen Mark, ausgezahlt. Das war ein ganzer Rucksack voll und doch war es nur unser Tagesverdienst - mehr oder weniger ein Haufen Papier mit relativ wenig Kaufkraft.

Aus Angst, für das Geld am nächsten Tag nur noch die Hälfte oder noch weniger kaufen zu können, fuhren wir nach Feierabend nicht nach Hettensen zurück. Trotz aller Anstrengungen des Arbeitstages ließen wir unsere Fahrräder am selben Abend -wie schon die Tage zuvor und auch danach- durch die Wolfsschlucht nach Adelebsen rollen.

Dort gaben wir den uns gerade gezahlten Lohn bis auf den letzten Pfennig aus. Wir kauften all die lebensnotwendigen Dinge, wie wir es am Morgen in der Familie besprochen hatten. Niemand kam auf die Idee, das Geld länger in der Tasche zu behalten, als unbedingt nötig, denn im Prinzip waren die Scheine bereits am nächsten Tag mehr oder weniger wertlos.

Obwohl wir nach wie vor schwer arbeiten mussten, konnten wir in dieser traurigen Zeit keine Rücklagen für große Anschaffungen bilden. Diejenigen, die die Zeichen der Zeit nicht erkannten und Geld sparten, konnten sich davon später vielleicht gerade noch eine Schachtel Streichhölzer kaufen.

Durch die Währungsreform wurde [im November 1923] die Rentenmark eingeführt. Für eine Billion Papiermark haben wir damals eine Rentenmark erhalten. Viele verloren so ihre hart erarbeiteten Ersparnisse. In den Jahren nach der Währungsreform haben wir dann wieder sparsamer wirtschaften können. So war es uns möglich, nachdem sich der Geldwert wieder stabilisiert hatte, ein Wohnhaus zu kaufen.

Aus Sorge, dass sich eine solche Inflation wiederholen könnte, haben wir zu jener Zeit noch weitere 'bleibende Werte' wie zum Beispiel Ackerland, das Gartenland und die Wiesen erworben. Nachdem die Ackerbau-Genossenschaft gegründet war, bauten wir uns eine kleine Nebenerwerbs-Landwirtschaft auf und waren durch die Selbstversorgung weitgehend unabhängig. In den folgenden Jahren haben wir jeden Pfennig, der übrig war, in den Ausbau sowie die Erweiterung und Modernisierung des Wohnhauses gesteckt."


Geldschein nach Einführung der Rentenmark









Dienstbeschreibung

wegen der zum Verwaltungskreise der Königlichen Domänenkammer
gehörenden Dienste des ehemaligen Amts Hardegsen

vom 30. November 1841



Inhaltsverzeichnis:

§ 1. Umfang der ordinären Spanndienste, des Burgfestspanndienstes und der Quatemberfuhren.
§ 2. Zu leistende Spanndienste im ordinären Burgfest- und Quatemberfuhrdienste.
§ 3. Allgemeine Bemerkungen in betreff der fraglichen Spanndienste.
§ 4. Ordinäre und Burgfestspanndienste insbesondere.
§ 5. Quatemberfuhren insbesondere.
§ 6. Der Zehntfuhrdienst.
§ 7. Geldvergütung für abgeleistete Spanndienste und zwar an Dienstgelde.
§ 8. Pröven für abgeleistete Spanndienste (Pröven = Naturalentlohnung).
§ 9. Wagengeld.
§ 10. Umfang des Spanndienstes überhaupt.
§ 11. Zu leistende Burghanddienste.
§ 12. Allgem. Bemerkungen in betreff der Burgfesthanddienste aus dem ehem. Amte Hardegsen.
§ 13. Trögen - Burgfesthanddienste.
§ 14. Geldvergütung für abgeleistete Burgfesthanddienste und zwar an Dienstgelde.
§ 15. Pröven für abgeleistete Burgfesthanddiensttage.
§ 16. Dienstfreiheit der Bauermeister.
§ 17. Hedespinnendienst.
§ 18. Pröven für Hedespinnen.
§ 19. Dienst betreff der herrschaftlichen Mühlen.
§ 20. Forstdienst.
§ 21. Briefträgerdienst.

Anlagen:
A. Tabelle pp.
B. Uebersicht der zum Forstdienste verpflichteten Forstinteressenten.



Dienstbeschreibung.

Wegen der zum Verwaltungskreise der Königlichen Domänenkammer gehörenden Dienste des vormaligen Amts Hardegsen vermöge des vom Königlichen Kabinettsministerium am 22. September 1828 bestätigten unterm 26. Januar 1815 vom Oberamtmann Lueder zu Herzberg mit den dienstpflichtigen Untertanen des ehemaligen Amts Hardegsen abgeschlossenen zum Teil auf den früheren Receß vom 24. September 1778 und 9. Februar 1779 gegründeten Receß ist der Natural-Herrendienst im ehemaligen Amt Hardegsen bis auf nachfolgende beibehaltende Dienste auf immerwährende Zeiten abgestellt.



Der jetzt noch zu leistende Naturaldienst zerfällt in:


I. den eigentlichen Herren- oder Dominaldienst

A. Herrendienst, bei deren Ableistung eine Geldvergütung gewährt wird, oder auch Pröven erfolgen
1. der ordinäre Dienst
2. der extra ordinäre Dienst
a. Burgfestdienst
b. Quatemberfuhren (Holz)
c. Zehntfuhren
d. Hedespinnen

B. Herrendienste, die unentgeltlich zu leisten sind
1. der herrschaftlichen Mühlen zu leistende Dienst
2. der Forstdienst
3. der Jagdfolgedienst

C. Herrendienste, wofür im gewissen Falle eine Vergütung gezahlt wird
1. Der Briefträgerdienst


II. Hoheitsdienste

A. Eigentliche Hoheitsdienste
1. Landfolgendienst
2. Kriegerfuhrdienste

B. Amtsfolgedienst
1. Crimal Polizeidienste
2. Amts-Hoheitsdienste


III. Gemeindedienste

Die unter II. und III. benannten Dienste, zu welchem ersterer Art großenteils aber auch der Briefträgerdienst gehört, werden, da sie dem Verwaltungskreise Königlicher Domänenkammer fremd sind, in gegenwärtiger Dienstbeschreibung nicht berührt. Ein gleicher Fall tritt in Ansehung des Jagdfolgedienstes ein.


Titelseite der Dienstbeschreibung aus dem Jahre 1841



A. Herrendienst,
bei deren Ableistung eine Geldvergütung gewährt wird, oder auch Pröven erfolgen


Vom Spanndienste.

§ 1
Spanndienstpflichtig sind die Besitzer der dem ehemaligen Amte Hardegsen ingleichen ein Meierhof in Thüdinghausen zum Amte Moringen gehörig.

Der dienstpflichtigen Meierhöfe existieren:
1. in Asche 1 1/2 Vollmeier
2. in Ellierode 1 3/4 Vollmeier
3. in Ertinghausen ---
4. in Hettensen 2 2/3 Vollmeier
5. in Hevensen 2 1/2 Vollmeier
6. in Lichtenborn 1/2 Vollmeier
7. in Lutterhausen 4 1/2 Vollmeier
8. in Schlarpe 1 Vollmeier
9. in Thüdinghausen 1 Vollmeier
in Allem 15 5/12 Vollmeierhöfe

Sämtliche Höfe sind im Laufe der Zeit mehrfach geteilt worden und weiset die vor dem Geldregister befindliche Prästationstabelle die verschiedenen Besitzer nach. Der Vollständigkeit wegen ist jedoch in der herneben unter A. beigefügten Anlage eine Tabelle der Bauten und unbebauten Höfe nach ihrem gegenwärtigen Bestande gegeben.

Vom Meierhofe in Thüdinghausen gehören 3/12 der Allergnädigsten Herrschaft. Es wird dieserhalb aber deshalb hier nicht anders behandelt als die übrigen Höfe, weil der Pachtmeier wegen des herrschaftlichen Anteil alle Dienstverpflichtung derselben zu erfüllen hat.


§ 2
Von jedem der angeführten Vollmeierhöfe werden geleistet:
1. vier ordinäre Spanntage macht 61 2/3 Tage
2. drei Burgfestspanndiensttage macht 46 1/4 Tage
3. vier Quatemberfuhren, jede zum 1/2 Tage gerechnet macht 61 2/3.

Der Dienstreceß von 1778, der dem neuen Dienstreceß vom Jahre 1815 zu Grunde liegt, erwähnt im § 2 des Vorbehalts obiger Dienste und in § 9 wie es hinsichtlich des Verbrauches dieser reservierten Tage zu halten ist. Es ist darin auch bei der ersteren vom Oberkommissar Homeier geleisteten Unterhandlung wegen Abstellung des Naturaldienstes den einzelnen Gemeinden im Jahre 1777 zu Protokoll eröffnet, daß diese reservierten Dienste behuf des Ams Notdurft gebraucht werden sollen und genannt werden:
Vorspann auf cammer für Befehl, Verfahren der Zinsfrüchte, Anfahren des Deputatholzes, Bauen und Bessern der zehntpflichtigen Gebäude und Grundstücke auch Amtswege und Stege, Abholung der Akzidenzfrucht, Masthafer der Stadt Hardegsen, Deputathafer von den benachbarten Ämtern, Forstverbesserungen und alle anderen vorkommenden herrschaftlichen Angelegenheiten und Amtsbedürfnisse.

Diese Verbrauchsbestimmungen beziehen sich jedoch nur auf die ordinären Spanndienste, nicht aber auf die Quatemberfuhren, welche wie unten erwähnt worden, nur zu Holzfuhren abgeleistet werden.
Es ist ausdrücklich bestimmt:
a.) daß dieser reservierte Dienst nicht zu des Pachthaushaltes Angelegenheiten verbraucht werden sollen, jedoch zu Bau und Besserung der auf den Pachtungen befindlichen herrschaftlichen Gebäude und wo es auch Erhaltung und Verbesserung nicht aber bloß auf Nutzung herrschaftlicher Grundstücke ankommt.
b.) daß mit dem reservierten Dienst sparsam zu Werke gegangen werden und in der Saatzeit und Erntezeit auch bei sehr schlechten Wegen kein Dienst außer in Not und in solchen Fällen, die ihrer Natur nach keinen Aufschub erleiden, verbraucht werden soll.
c.) daß eine Reihenfolge durchs ganze Amt wegen des Verbrauchs der reservierten Tage beobachtet werden und nur in Notfällen die Reihenfolge unbeachtet bleiben; dann aber der Andere der Reihe zum Dienst gekommene Pflichtige so lange verschont bleibe solle, bis die vorbeigegangenen Pflichtigen nachgedient haben und die Reihe ihn wieder trifft.
Sollte jedoch ein Hof wüste werden, oder von der Behörde beliebt werden, einen Hof reservierte Diensttage auf eine zeitlang zu erlassen, so können die übrigen Dienste deswegen daß die Reihe nun eher herumkommt, den Dienst nicht verweigern.
d.) Die Dienstpflichtigen sollen nicht schuldig sein, die in einem vom 1. März angehenden Jahr nachzuleisten, insofern sie nicht auf geschehene Bestellung ungehorsam ausgeblieben sind als in welchem Falle sie auf Verlangen im folgenden Jahre nachdienen oder falls eine Lohnfuhr genommen, diese außer der verwirkten Strafe bezahlen müssen. Um eine Belästigung zu vermeiden, wird jene sub c.) erwähnte Reihenfolge nicht auf ein Jahr beschränkt, sondern fortwährend beachtet werden und wird solche
1. in der Ordnung, wie sie im Dienstregister aufgeführt steht, festgesetzt
2. sollen zur Anfuhr des Deputatbrennholzes zuerst die Quatemberfuhren, demnächst die Burgfest- und zuletzt die ordinären Dienste verbraucht, und überhaupt zu sonstigen Besuche erst dann ordinäre Dienste bestellt werden können, wenn die Burgfesttage verbraucht sind.
3. soll der das Dienstmanual führende Amtsobervogt jährlich summarisch angeben, wieviel Dienste jeglicher Art verbraucht sind, in welchem Dorfe damit angefangen und wo der Dienst im abgelaufenen Rechnungsjahre aufgehört hat.


§ 3
Jeder Spanndiensttag wird mit 4 Pferden und 2 Leuten, auch mit eigenem Geschirr und Wagen abgeleistet werden, wobei die Pflichtigen nach der einmal unter ihnen bestehenden im Dienstregister verzeichneten Ordnung zusammen spannen. Diese Ordnung besteht darin, daß die verschiedenen Besitzer einen sonstigen ganzen Vollmeier- oder Halbmeierhofes zusammen unter solidarischer Verbindlichkeit ein s.g. Spann bilden und gemeinschaftlich den verlangten Dienst verrichten. Bei der Ableistung des Dienstes bleibt es den Mitgliedern dieses Spannes selbst überlassen, wer von ihnen bei der verlangten Fuhr mitwirke, wer dazu den Wagen und wer die Pferde stelle.

Die Aufforderung zum Dienste geschieht durch die Bauermeister, nach zuvor vom Obervogt erhaltenen Auftrage an ein für ein zweites Spann eigens dazu zu bestimmenden Mitgliedes, welches das weitere an die übrigen Mtglieder besorgt und für die richtige Ableistung des Dienstes haftet. Der Regel nach muß die Bestellung Abends geschehen, wenn der Pflichtige am folgenden Tage erscheinen soll, in eiligen Fällen jedoch, wo die Bestellung vorher so zeitig nicht möglich, muß der Pflichtige auch auf den nämlichen Tag, da er bestellt wird, erscheinen.

Auf halbem Wege können die Pflichtigen wieder abbestellt werden ohne daß ihnen etwas gut getan wird, sind sie aber weiter als die Hälfte des Weges zwischen ihrem Wohnorte und dem Orte, da der Dienst geleistet werden soll, so muß ihm ein halber Diensttag vergütet werden.

§ 4
Die ordinären und Burgfestspanntage sind von den Pflichtigen innerhalb und außerhalb des ehemaligen Amtes Hardegsen bis auf 4 Meilen Weges zu verrichten. Sie können zu ganzen und zu halben Tagen und an jedem beliebigen Wochentage bestellt werden. Beim Verfahren von Früchten sind die erforderlichen Säcke mitzubringen und die Früchte abends vor der Reise zu Sacken, auf den Tag an zu laden und später wieder abzutragen.

Den Spanndienstpflichtigen wird ein Spanndiensttag gutgetan: wenn sie außerhalb des ehemaligen Amtes Hardegsen bis zu 3 Meilen Weges fahren, zwei Tage, wenn sie außerhalb des ehemaligen Amtes über 3 bis zu 4 Meilen Weges fahren. Die einzelnen Fuhren innerhalb des Amtes wird nur ein halber Tag gutgetan.

Insofern die Dienste nicht zu einzelnen Fuhren gebraucht werden und keine gemessene Arbeit erhalten, sondern von Morgens bis Abends dienen, wird ein voller Diensttag gut getan, hierbei jedoch bemerkt, daß die Dienstzeit im Sommer von Maitag bis Michaelis [29. September] in 10 Arbeitsstunden und zwei Mittagsfeierstunden besteht, da sie morgens um 6 Uhr im Dienste erscheinen und bis abends 6 Uhr dienen müssen, daß von Michaelis bis Maitag die Dienste nur eine Mittagsfeierstunde haben und dienen müssen, solange es Tag ist, doch nicht über 10 Stunden hinaus.

Die Pflichtigen sind auf einem vierspännigen Wagen zu fahren verbunden: 6 Malter Roggen, Weizen, Erbsen oder Rauhzeug, 7 Malter Gerste, 8 Malter Hafer, Erde und Sand zwischen Mistflächen, so viel sie laden können, Steine und Holz soviel sie laden können.

Brennholz
Obwohl die älteren Dienstbeschreibungen besagen, daß die Pflichtigen im Tagwerke, mithin auf einen Spanndiensttag ein Klafter zu 216 Cubikfuß aus der Forst nach Hardegsen fahren müssen, so ist doch in der Rücksicht, daß es oftmals der schlechten Wege halber nicht wohl möglich ist auf ein Fuder die Hälfte von einem Fuder Brennholz zu 216 Cub.Fuß zu fahren, darunter nachgegeben und festgesetzt muss die Pflichtigen gehalten werden sollen auf ein Fuder nicht mehr als ein halbes Klafter Buchen oder sonstiges Brennholz von 144 Cub.Fuß zu fahren, mithin verbunden sind, für einen Diensttag ein solches Klafter Brennholz zu 144 Cub.Fuß aus des Amts Hardegsen Forsten nach Hardegsen oder einen anderen beliebigen Ort im ehemaligen Amt Hardegsen zu fahren.

Da bei Erhebung der Forstakzidenzfrüchte, die aus einem oder mehreren der Hardegser Forstinteressenten Dörfer erfolgen, auf einmal in Empfang zu nehmen Früchte in der Regel mehr wie die mit einer Fuhre anzufahrenden festgesetzten 7 Malter Gerste oder 8 Malter Hafer betragen; es jedoch zweckmäßig ist, diese Früchte nur mit einem Wagen fortzuschaffen, so werden die Pflichtigen wenn das Quantum über 7 Malter bis 10 1/2 Malter Gerste oder 8 bis 12 Malter Hafer beträgt, für das Anfahren desselben nach dem Zinskornboden in Moringen 1 1/2 Diensttage gutgetan.


§ 5
Die Quatemberfuhren können nur innerhalb des ehemaligen Amts Hardegsen zur Anfahrung des aus des Amts Hardegser Forsten erfolgenden Deputatbrennholzes und des etwa erforderlich werdenden Brennholz behuf des Amts und der Gefängnisse benutzt werden. Da sie innerhalb des ehemaligen Amts bleiben, so müssen 2 auf einen Tag geleistet werden, und wird wie wegen der ordinären und Burgfestspanntage oben in § 4 bemerkt worden mit einer Fuhr 1/2 Klafter von 144 Cub.Fuß auf einmal gefahren.


§ 6
Die Zehntpflichtigen der Gemeinden Lutterhausen, Ellierode, Lichtenborn und Hettensen müssen die Zehnten aus ihrer Feldmark nach Hardegsen fahren. In Hettensen ist zwar eine Zehntscheune herrschaftliche Zehntscheuer gebaut jedoch gegen einen Revers [Verpflichtungserklärung] der Gemeinde, dass sie auf Verlangen den Zehnten nach Hardegsen liefern wolle.
Die Zehntpflichtigen aus Lutterhausen haben 50 Bund, Ellierode 40, Lichtenborn 40 und Hettensen 40 Bund auf jedes Fuder zu laden.



Auszug aus der Dienstbeschreibung von 1841



§ 7
Das für jeden in Natur abgeleisteten ordinären und Burgfestspann-Diensttag zu vergütende Dienstgeld ist nach Reduktion der im Dienste-Abstellungs-Receß von 1778 für einen ordinären Spanntag bestimmten 12 mgr. Cassen Mze ordinäre Dienstgeld und 4 mgr. 4 pf. Cassen Mze Dienstaufgeld und das für einen Burgfestspann früher in Cassen Mze bezahlte Dienstgeld von 7 mgr. 4 pf. auf Courant [durch Gold gedeckte Münzen] unter Vollrechnung der entstehenden Bruchpfennige über 1/2 und ohne Rücksicht auf die Veränderlichkeit des Dienstaufgeldes nach dem Roggenpreise ein für alle Mal festgesetzt auf für einen ordinären Spanntag 12 mgr. 7 pf. und für einen Burgfestspanntag 5 mgr. 9 pf. Bei Ableistung der Quatemberfuhren und der Zehntfuhren wird kein Dienstgeld vergütet, weil die Pflichtigen für diese Dienste auch wenn er nicht abgeleistet wird nichts an Dienstgeld bezahlen.


§ 8
An Pröven erhalten die Spanndienstpflichtigen für jeden abgeleisteten ordinären oder Burgfesttag, sowie für 2 in einem Tage abgeleistete Quatemberfuhren 11 pf., welche den Pflichtigen bei Bezahlung des Dienstgeldes durch Anrechnung vergütet werden und für jedes Fuder Zehntfrüchte 11 pf.


§ 9
Außerdem erhalten die Spanndienstpflichtigen sowohl im ordinären als Burgfestfuhrdienste, wenn sie außerhalb des ehemaligen Amtes Hardegsen fahren, für jeden Diensttag 1 mgr. 6pf. als Wagengeld vergütet.


§ 10
Handdienstpflichtige sind alle Köther, Brinksitzer und Anbauer im ehemaligen Amte Hardegsen und die Köther aus Trögen im ehemaligen Amte Moringen. Es sind an Köther- und Brinksitzerstellen vorhanden im ehemaligen Amte Hardegsen

Asche - 4 Kothstellen und 1 Brinksitzer
Ellierode - 11 Kothstellen und 1 11 Brinksitzer
Ertinghausen - 6 Kothstellen und 4 Brinksitzerstellen
Hettensen - 15 1/2 Kothstellen und 15 Brinksitzerstellen
Hevensen - 22 Kothstellen und 14 Brinksitzerstellen
Lichtenborn - 12 Kothstellen und 5 Brinksitzerstellen
Lutterhausen - 18 Kothstellen und 11 Brinksitzerstellen
Schlarpe - 25 1/2 Kothstellen und 22 Brinksitzerstellen.
Summa: 114 Kothstellen und 83 Brinksitzer, dazu Trögen ehemaligen Amts Moringen 25 Kothstellen.
überhaupt: 140 Kothstellen und 83 Brinksitzerstellen.

Auch diese Kothstellen sind gleich den im § 1 erwähnten Meierstellen im Laufe der Zeit teilweise geteilt worden, so daß jetzt außer den eigentlichen Kothstellen auch Halbkothstellen vorhanden sind und wird auf dieser Dienstbeschreibung der unter A. bigefügten Tabelle, welche der jetzige Bestand, sowie auch die jetzt vorhandenen Anbauerstellen enthält Bezug genommen.


§ 11
Es leistet ein Burgfestdienst jede Kothstelle 3 Tage, welche betragen in Allem 420 Tage.


§12
Die aus dem ehemaligen Amte Hardegsen reservierten 342 Burgfesthanddienste, nämlich der ausschließlich zu Trögen, können zu allen bei Zwecken vorfallenden Handarbeiten verbraucht werden und wird im allgemeinen bemerkt, daß die danach zu jeder herrschaftlichen Wegebesserungen, Forstkulturen, auf den herrschaftlichen Kornböden, Hauen des Deputatholzes pp. nur mit der Einschränkung nicht behuf des Amtshaushaltes verpflichgtet sind.

Was oben wegen der Nutzung der reservierten Handdienste gesagt worden, gilt auch hier, namentlich möglichste Einschränkung des Verbrauchs, Beobachtung einer Reihenfolge, Unverbindlichkeit der Pflichtigen, die in einem Jahre nicht verbrauchten reservierten Dienste im folgenden Jahre abzuleisten, wenn sie nicht auf Bestellung ungehorsam ausgeblieben sind.

Die Pflichtigen sind verbunden, im Cammer von Maitag bis Michaelis Morgens um 6 Uhr in die Arbeit zu kommen und bis Abends um 6 Uhr zu arbeiten, haben aber 2 Mittagsfeierstunden, so daß die Arbeitszeit sich auf 10 Stunden beschränkt. Im Winter von Michaelis bis Maitag müssen selbige von 6 Uhr an und wenn es später Tag wird, von Tagesanbruch an bis 5 Uhr Abends, oder wenn es früher Abend wird, bis zu Ende des Tages arbeiten, haben jedoch nur eine Mittagsfeierstunde.

Die Dienstpflichtigen müssen als treue und fleißige Arbeiter während obiger Zeit arbeiten.
Sie müssen alles zur Arbeit erforderliche auf Verlangen zweierlei Gerätschaften selbst mitbringen. Sie können auf einen ganzen oder halben Tag bestellt werden, und hängt es von der Behörde ab, an welchen Wochentagen die Ableistung der schuldigen Dienste geschehen soll; Arbeiter unter 15 Jahren dürfen nicht gestellt werden.
Die Aufforderung zum Dienste geschieht an die einzelnen Besitzer der Kothstellen, es mögen diese geteilt sein oder nicht. Uebrigens gelten die am Schlusse des § 3 wegen der Spanndienste enthaltenen Bestimmungen.


§ 13
Der Burgfestdienst aus Trögen, vormaligen Amts Moringen muss ganz in dem Maße abgeleistet werden wie solcher vor den Dienstabstellungsverhandlungen von den sämtlichen Köthern des ehemaligen Amts Hardegsen zu verrichten war. Es sind die Pflichtigen daher verbunden nicht allein zu aller oben angegebenen Arbeiten ihre Tage abzuleisten, sondern sie müssen auch behuf des Hardegser Amtshaushaltes, säen, mähen, sonstige im Haushalte vorfallenden Arbeiten verrichten.

Das hinsichtlich der Arbeitszeit und der Dienstbestellung zuvor bei den Burgfesthandtagen aus dem ehemaligen Amte Hardegsen erwähnt, gilt auch hier. Es müssen die Pflichtigen die erforderlichen Arbeitsgeräte und wenn es namentlich wegen ungewisser Witterung verlangt wird, auch zweierlei Arbeitsgerät z.B. Harke und Dreschflegel selbst mitbringen.


§ 14
Für die abgeleisteten Burgfesthanddiensttage wird an Dienstgeld vergütet den Pflichtigen aus Trögen ebenfalls 1 gr. 6 pf. à Tag, wenn sie ihre volle Tagezahl nicht dienen, sonst aber das für sie im Geldregister in Einnahme stehende Dienstgeld, welches für die ungeteilten 3 Tage leistenden Kötherstellen 4 gr. 7 pf. beträgt.


Tabelle: Dienstpflichtige und dienstfreie Höfe
Anlage zur Dienstbeschreibung von 1841



§ 15
An Pröven erhalten die Dienstpflichtigen des vormaligen Amtes Hardegsen für jeden Burgfesttag, wenn selbiger behuf Holzhauen geschehen ist 1 gr. 4 pf. in allen sonstigen Angelegenheiten aber 9 pf.
Die Trögener Handdienstpflichtigen erhalten vergütet: Für jeden abgeleisteten Tag an Pröven, wenn sie mit dem Haferzeuge mähen, jeder eine Reihe Brot 1 Pfund schwer, eine Schminke Butter zu 4 Loth, einen Schafskäse 4 pf. an wert, 2 Kannen Bier und dicke Erbsen mit Speck übergossen; wenn sie zu anderer Arbeit oder mit der Sichel dienen, 6 pf. wert seien muß, Convent soviel sie trinken wollen und dicke Erbsen mit Speck übergossen.


§ 16
Die Bauermeister jeden Orts auch der zu Trögen sind, sofern sie in den Spanndienstpflichtigen gehörenden Spanndienst, in natura zu leisten verbunden, gehören sie aber zu den Köthern, so sind sie vom Naturaldienste frei. Diese Vergünstigung ist ihnen jedoch nur für die der Landgerichts- und Dienstherrschaft und dem Domani zu leistenden Verrichtungen und nicht als eigentlichen Gemeindebeamten zugestanden.


§ 17
Alle Brinksitzer im ehemaligen Amte Hardegsen sind zu diesen Diensten verpflichtet. Der Dienst besteht darin, daß jeder der benannten Dienstpflichtigen jährlich im Winter 2 bis 5 Pfund grobe Heede für den Amtshaushalt zu Hardegsen, wenn es verlangt wird, spinnen muß. Die Heede wird durch dieselben vom Amte abgeholt und das verfertigte Garn, dessen sie gewöhnlich aus einem Pfunde Heede 5 Gebind oder einen halben Lopp spinnen, dahin zurückgeliefert. Es wird für diesen Dienst nichts gut getan als was der folgende § enthält.


§ 18
An Pröven erhalten die Pflichtigen bei Ablieferung des verfertigten Garnes für jeden Pfund empfangener und versponnener Heede 11 pf.




B. Herrendienste, die unentgeltlich zu leisten sind.


§ 19
Den Dienst behuf der 3 herrschaftlichen Mühlen vor Hardegsen müssen die zum Mahlgange verpflichteten Gemeinden: Lutterhausen, Ellierode, Asche, Lichtenborn, Ertinghausen gemeindeweise, behuf Reinigung des Mühlengrabens, welcher oberhalb der Hintermühle bei dem Freischütt anfängt und sich bis unter die Schmiedemühle, dawo das durch den Freischütt abgeflossene Wasser an der Bauerwiese wieder mit dem Mühlenbach zusammenfließt, erstreckt, leisten.
Diese Reinigung muß jährlich einmal geschehen, gewöhnlich im Sommer und muß der Mühlenbach von Gras, Schilf, Schlamm, und Steinen auch wenn er zu schmal durch Abstechen des Ufers gereinigt werden.

Jede der vorbenannten Gemeinden hat ihren besonderen Distrikt. Lutterhausen von dem Freischütt oberhalb der Hintermühle an bis an Dehnhardts zu Hardegsch Garten; Asche von da an bis an die Stelle, wo die aus der Stadt Hardegsen kommende Gosse in den Mühlenbach fließt; Ellierode von da an bis an die Flut der Schmiedemühlen; Lichtenborn vom Radkolke der Schmiedemühlen bis an den vormaligen Eskenschen Garten; Ertinghausen von da an bis ans Ende des Mühlengrabens.

Jede Gemeinde haftet hierbei für die richtige Dienstleistung und sind die neu hinzugekommenen Anbauer auch Pflichtige. Bei dieser Arbeit muß jeder Bauermeister seine Gemeinde beaufsichtigen und erteilt der Obervogt diesem die nötige Anweisung. Die Bauermeister brauchen jedoch nicht selbst mitzarbeiten. Die Pflichtigen müssen zu dieser Arbeit das nötige Gerät als Hacken und Schaufeln selbst mitbringen.


§ 20
Die zu den in den Forsten des ehemaligen Amtes Hardegsen Berechtigten gehörigen Selbstbesitzer der sämtlichen Gemeinden des ehemaligen Amtes Hardegsen einschließlich Wolbrechtshausen, der Gemeinden Blankenhagen, Trögen und Thüdinghausen vormaligen Amte Moringen sowie der Gemeinde Uessinghausen und der Gemeinde Espole, Amts Uslar sind verbunden behuf der Forstverbesserungen, Eichheister zu roden und zu pflanzen, Befriedungs- und Abzugsgräben aufzuwerfen, schlechte Holzarten aus den Zuschlägen und Heisterkämpen wegzuräumen, Eicheln und Bucheln zu den Besamungen zu sammeln und an den zur Unterhaltung der Forsten nötige Arbeiten zu verrichten.

Jeder Pflichtige sowhl die Bespannten als Unbespannten muß hierzu 3 Tage mit der Hand dienen.
Es haben dieselben die nötigen Werkzeugeselbst mitzubringen. Aus der dieser Dienstbeschreibung angelegten Uebersicht der zum Forstdienst verpflichteten Interessenten ergibt sich, daß zu den vorerwähnten Arbeiten jährlich Handtage verwandt werden können. Alle übrigen in derselben Uebersicht nicht aufgeführten Forstinteressenten sind dienstfrei.




C. Herrendienste, wofür im gewissen Falle eine Vergütung erfolgt.


§ 21
Da der Briefträgerdienst in jeder öffentlichen Dienstangelegenheit gefordert werden kann, so muß er auch hier mitbeschrieben werden. Sämtliche Gemeinden des ehemaligen Amts Hardegsen mit Ausschluß von Wolbrechtshausen sind selbige in dem Maße zu verrichten schuldig, daß nur die Köther, Brinksitzer und Anbauer den Dienst des Botenganges oder Brieftragens verrichten.

Der Dienst besteht darin, daß die Pflichtigen Amtsbefehle, Botengänge und Briefe
1. von einem Amte zum anderen innerhalb des ehemaligen Amts Hardegsen
2. an die nächsten Orte außerhalb desselben
3. außerhalb des Amtes somit zu tragen
daß die Reise hin und her zu Fuße in zwei Tagen zurücklegen können; mithin auf 3 bis 4 Meilen Weges und daß sie die Antwort zurückbringen.

Werden sie weiter geschickt, so muß ihnen jeder Tag den sie über 2 Tage ausbleiben, auf ihren Herrendienst angerechnet und ordnungsgemäß vergütet werden.
Außerdem werden für diesen Dienst, soweit er innerhalb des ehemaligen Amts Hardegsen geschieht, Dienstgeld und Pröven überall nicht vergütet; wird er aber außerhalb desselben geleistet, so erhält der Pflichtige dafür sobald er die Antwort ans Amt bringt 9 pf.

Bestellt werden die Pflichtigen durch den Ober- und Untervogt in dem Maße, daß Selbige die zu transportierenden Briefe dem Bauermeister des zunächst liegenden Dorfes übergeben, welcher für deren Weiterbeförderung durch die oben erwähnten Pflichtigen sorgt.


Moringen, den 30. November 1841
Königlich Hannoversches Amt Moringen-Hardegsen







Metrische Werte alter Maße




Königreich Hannover


Längenmaße

1 Linie
2,03 mm
1 Fuß
0,292094673 m
1 Rute
4,673514762 m


Flächenmaße

1 Quadratfuß
0,085319 m²
1 Quadratrute
21,841740232 m²
1 Morgen
2.621,008827839 m²
1 Hufe
je nach Region 30-80 Morgen
(7,5 - 20 Hektar)





Königreich Preußen


Längenmaße

1 Linie
2,18 mm
1 Fuß
0,313853497437 m
1 Rute
3,766241969249 m
1 Meile
7,53 km


Flächenmaße

1 Quadratfuß
0,098504 m²
1 Quadratrute
14,184578570929 m²
1 Morgen
2.553,224142767239 m²
1 Hufe
je nach Region 30-80 Morgen
(7,5 - 20 Hektar)


Getreidemaß

1 Scheffel
0,55 Hektoliter


Hohlmaß

1 Quart
1,15 Liter


Gewichte

1 Zentner
51,45 kg
1 Pfund
467,71 g







Banknoten der Bundesrepublik Deutschland

1948 - 2001










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